Gut versorgt im Urlaub

Foto: djd/Würzburger Versicherungs-AG/Monkey Business - Fotolia
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Wer mit Kindern reist, braucht ein wirksames Sicherheitsnetz

 

(djd). Kaum kommen die Kinder im Kindergarten, bei der Tagesmutter oder in der Schule regelmäßig mit Gleichaltrigen zusammen, beginnt für die meisten Familien der Kampf gegen die allgegenwärtigen Infektionskrankheiten. Die Sorge, dass ein Urlaub ins Wasser fallen könnte, weil im Hort die Masern grassieren, ist daher nicht unbegründet. Und wer es glücklich bis an sein Reiseziel geschafft hat, kann schnell gezwungen sein, die Ferien abzubrechen oder sich mit dem Kind am Urlaubsort in ärztliche Behandlung begeben zu müssen.

 

Urlaubserholung und Familienfrieden

 

"In solchen Situationen sind nicht nur Familienfrieden und Urlaubserholung in Gefahr, sondern auch die Urlaubskasse", sagt Andrea Scheuermann von der Würzburger Versicherungs-AG. Auf grundlegende Policen wie die Reiserücktritts- oder -abbruchversicherung sollten Familien daher ebenso wenig verzichten wie auf die in vielen Ländern unverzichtbare Auslandsreisekrankenversicherung. Weil sie besondere Bedürfnisse haben, lohnt es sich, bei den Leistungen der Versicherer genau hinzuschauen. So kann man auf www.travelsecure.de nachlesen, dass der Familientarif der Reiserücktrittskostenversicherung bei Krankheit eines Kindes alle Stornierungskosten der Familie übernimmt. Ist der Nachwuchs älter, kann es sinnvoll sein, wenn diese Kosten auch getragen werden, wenn das Kind zu Hause bleiben muss, weil es an seiner Schule eine nicht bestandene Prüfung zu wiederholen hat.

 

Rooming-in beim Krankenhausaufenthalt im Ausland

 

Absolut unverzichtbar ist ausreichender Schutz für den Fall, dass während der Ferien im Ausland ein Familienmitglied erkrankt. Je größer die Familie, desto größer ist das Risiko. Wichtig ist dabei der Aspekt, dass kranke Kinder besondere Fürsorge brauchen. Wird ein Krankenhausaufenthalt nötig, ist Rooming-in ein Stichwort. Die Versicherung sollte für die Kosten der Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus einstehen, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss. Schon aufgrund möglicher Sprachbarrieren kann das ein grundlegender Faktor für die Genesung des Nachwuchses sein.